OwiGo office

Von der Fallübernahme bis zum Vollstreckungsersuchen

OwiGo office verwaltet Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sowie sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Neben individuellen Fallauswertungen erlaubt OwiGo office auch eine freie Formulargestaltung. Die Anwendung bietet Schnittstellen u.a. zu Daten-Erfassungsgeräten, Kassen-Systemen, Textverarbeitungs-Programmen und Mail-Systemen. Nicht zuletzt macht OwiGo office Sie unabhängig von externen Rechenzentren.



Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr ermöglicht OwiGo office u.a. die automatische Übernahme von Ordnungswidrigkeiten, die über ein mobiles Daten-Erfassungsgerät aufgenommen wurden.

In OwiGo office werden handschriftlich aufgenommene Fälle übernommen und weiterverarbeitet und kommunal nicht zu bearbeitende Ordnungswidrigkeiten automatisch an die zuständigen Stellen weitergegeben. Aus OwiGo office heraus gehen Anfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und das Verkehrszentralregister (VZR).



Bestandteile von OwiGo office (Auszug)

  • Manuelle Erfassung von Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist
  • Erstellen von schriftlichen Verwarnungen/Anhörungsbögen für Halter/Fahrer
  • Permanente Verbuchung der Einnahmen bzw. Übernahme der Kasseneingänge
  • Automatische Übernahme der von den Banken ausgegebenen Zahlungen
  • Permanente Fallüberwachung anhand unterschiedlicher Fristen
  • Erstellen von Bußgeld- und Kostenbescheiden
  • Erstellen von Abgabeformularen bzw. Ausgabe
  • Rücklauferfassung von Zustellungsurkunden der Bescheide
    • gleichzeitig Fallübergabe an die Kasse
  • Erstellen von Mitteilungen an das VZR
  • Erstellen von allgemeinen Schriftsätzen mit externen Textverarbeitungs-Programmen
    • Automatische Komplettierung mit Daten des Falls



Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Auskunft

OwiGo office prüft alle automatisch oder manuell eingehenden Daten und bereitet diese zur Weiterverarbeitung auf. Die Ordnungswidrigkeit wird gespeichert und mit internen Bearbeitungsvermerken und Hinweisen ergänzt:

  • zum Verstoß (Tatbestand, Ort, Zeit etc.)
  • zum Bearbeitungsstand (Anfrage/Auskunft KBA und VZR, Anhörungsbogen, Bußgeld/Kostenbescheid)
  • zu Halter und Fahrer bzw. zum Beschuldigten
  • zu Akteneinsichten

Der Sachbearbeiter kann die Angaben jederzeit prüfen und manuell steuern. Abfragen werden nach folgenden Kriterien generiert:
  • Verwarnungs-Nummer
  • Kennzeichen
  • Namen der Beteiligten (Halter, Fahrer, Beschuldigter)
  • Bearbeitungs-/Wiedervorlagetermine.